Weil sie Deutsche sind – Malmedy-Lüge

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Als das Deutsche Reich am Ende des Zweiten Weltkrieges zusammenbrach, war es für die Deutsche Wehrmacht ein verzweifelter Kampf ums Überleben. Für die Zivilbevölkerung war es der Beginn eines Albtraums, denn sie wurde plötzlich zum Freiwild für die Rachegelüste des Feindes. Dieser hasste sie so sehr, dass er ihnen kein Erbarmen zeigte. Was die Deutschen in jenen Tagen erleiden mussten, war grausamer als alles, was sie sich je hätten vorstellen können.

Der Malmedy-Prozess war ein Kriegsverbrecherprozess, der nach dem Zweiten Weltkrieg gegen 73 deutsche Soldaten geführt wurde, die beschuldigt wurden, an dem Malmedy-Massaker und anderen Gräueltaten gegen amerikanische Kriegsgefangene und belgische Zivilisten beteiligt gewesen zu sein. Der Prozess fand vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 im Internierungslager Dachau statt und war Teil der Dachauer Prozesse, die von den amerikanischen Besatzungsbehörden durchgeführt wurden. Der Prozess erregte viel Aufmerksamkeit und Kontroversen, da die Angeklagten behaupteten, sie seien zu Geständnissen gezwungen und gefoltert worden. Die Urteile waren sehr hart: 43 Todesurteile und 30 Freiheitsstrafen. Die Todesurteile wurden jedoch nie vollstreckt, da der Fall politisch instrumentalisiert und juristisch überprüft wurde. Schließlich wurden alle Angeklagten bis 1956 begnadigt oder entlassen.

Der folgende Artikel gibt einen Überblick über den historischen Hintergrund, den Verlauf und die Folgen des Malmedy-Prozesses.

Historischer Hintergrund

Das Malmedy-Massaker war eines der schlimmsten Kriegsverbrechen, die von deutschen Truppen während der Ardennenoffensive im Dezember 1944 verübt wurden. Die Ardennenoffensive war der letzte verzweifelte Versuch der Wehrmacht, die Initiative an der Westfront die alliierten Nachschublinien zu Antwerpen zu durchtrennen. Die Offensive begann am 16. Dezember 1944 mit einem massiven Artilleriebeschuss und einem Panzerangriff durch drei deutsche Armeen. Eine davon war die 6. Panzerarmee unter dem Kommando von SS-Oberstgruppenführer Sepp Dietrich, der die Eliteeinheit 1. SS-Panzer-Division “Leibstandarte SS Adolf Hitler” angehörte.

Die Kampfgruppe Peiper unter dem Befehl von SS-Standartenführer Joachim Peiper war die Angriffsspitze der Leibstandarte SS Adolf Hitler und sollte einen raschen Vorstoß zu den Maas-Brücken bei Huy machen. Peiper war ein fanatischer Anhänger Hitlers und hatte an vielen Schlachten an der Ostfront teilgenommen. Er hatte den Ruf, ein skrupelloser und brutaler Kommandeur zu sein, der keine Gnade mit seinen Feinden kannte. Er erhielt von Dietrich den Befehl, rücksichtslos vorzugehen und keine Gefangenen zu machen, es sei denn, es sei taktisch notwendig.

Am 17. Dezember 1944 traf Peipers Kampfgruppe auf eine amerikanische Batterie von vier Geschützen des 285th Field Artillery Observation Battalion bei Baugnez, in der Nähe von Malmedy. Die Amerikaner waren völlig überrascht von dem deutschen Angriff und ergaben sich schnell. Sie wurden auf einer Wiese neben der Straße zusammengetrieben und von Peipers Männern bewacht. Kurz darauf eröffneten einige deutsche Soldaten ohne ersichtlichen Grund das Feuer auf die wehrlosen Gefangenen. Das Massaker dauerte etwa 15 Minuten, bis Peiper befahl, den Vormarsch fortzusetzen. Mindestens 82 Amerikaner wurden getötet, einige von ihnen mit Kopfschüssen aus nächster Nähe oder mit Granaten. Nur wenige überlebten, indem sie sich tot stellten oder in den Schnee flüchteten.

Das Malmedy-Massaker war nicht das einzige Verbrechen, das Peipers Kampfgruppe während ihrer Offensive beging. Sie töteten auch andere amerikanische Kriegsgefangene bei Ligneuville, Stavelot und La Gleize sowie mehr als 100 belgische Zivilisten in Stavelot, Parfondruy, Ster und Renardmont. Die Gründe für diese Gräueltaten sind nicht eindeutig geklärt, aber einige Faktoren könnten dazu beigetragen haben: die ideologische Indoktrination der SS-Soldaten, die Angst vor dem Scheitern der Offensive, der Hass auf die Amerikaner als vermeintliche Rassenschänder und Kriegsverbrecher, die Befehle von oben, die schlechten Wetterbedingungen, die Knappheit an Treibstoff und Munition, die Frustration über den zähen Widerstand der Alliierten und die Rache für den Tod von Kameraden.

Die Ardennenoffensive endete am 25. Januar 1945 mit einem alliierten Sieg. Die deutschen Truppen mussten sich zurückziehen, nachdem sie hohe Verluste erlitten hatten und keinen entscheidenden Durchbruch erzielt hatten. Peipers Kampfgruppe wurde fast vollständig vernichtet. Peiper selbst entkam mit einigen seiner Männer zu Fuß nach Deutschland. Er wurde später von den Amerikanern gefangen genommen und nach Dachau gebracht, wo er sich dem Malmedy-Prozess stellen musste.

Der Verlauf des Prozesses

Der Malmedy-Prozess war einer von 462 Kriegsverbrecherprozessen, die von den amerikanischen Besatzungsbehörden in Deutschland zwischen 1945 und 1949 durchgeführt wurden. Diese Prozesse fanden vor Militärgerichten statt, die nach dem Kriegsrecht der US-Armee operierten. Die Angeklagten hatten nur eingeschränkte Rechte: Sie konnten sich nicht selbst verteidigen, sondern mussten sich von deutschen Anwälten vertreten lassen, die vom Gericht ernannt wurden. Sie hatten keinen Zugang zu den Beweismitteln oder den Zeugenaussagen, die gegen sie vorgebracht wurden. Sie konnten keine Zeugen zu ihrer Entlastung vorladen oder befragen. Sie konnten keine Berufung gegen das Urteil einlegen, sondern nur um Gnade bitten.

Der Malmedy-Prozess begann am 16. Mai 1946 im Internierungslager Dachau, wo viele der Angeklagten inhaftiert waren. Der Prozess richtete sich gegen 73 deutsche Soldaten, die meisten davon Angehörige der Kampfgruppe Peiper, aber auch einige höhere Offiziere wie Dietrich und Peiper selbst. Der Chefankläger war Colonel Burton L. Ellis, ein erfahrener Jurist und Veteran des Ersten Weltkriegs. Er wurde unterstützt von einem Team von Anwälten und Ermittlern, die mehr als 300 Zeugen befragten und Tausende von Dokumenten sammelten. Die Verteidigung wurde von Major Rudolf Aschenauer geleitet, einem ehemaligen Wehrmachtsrichter und Mitglied der NSDAP. Er wurde assistiert von 18 anderen deutschen Anwälten, die jeweils mehrere Angeklagte vertraten.

Der Prozess dauerte zwei Monate und umfasste mehr als 1600 Seiten Protokoll. Die Anklage stützte sich hauptsächlich auf die Aussagen der überlebenden amerikanischen Zeugen des Massakers sowie auf die Geständnisse der Angeklagten selbst, die während der Voruntersuchungen gemacht worden waren.

Der Prozess erregte viel Aufmerksamkeit und Kontroversen, sowohl in Deutschland als auch in den USA. Die Angeklagten und ihre Verteidiger behaupteten, dass sie zu falschen Geständnissen gezwungen worden seien, und dass das Verfahren unfair und voreingenommen gewesen sei. Die Ankläger und die Zeugen hielten dagegen, dass die Beweise für die Schuld der Angeklagten erdrückend seien, und dass das Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprochen habe.

Die Hintergründe des Prozesses waren die Ereignisse des Malmedy-Massakers, bei dem mindestens 82 kriegsgefangene US-Soldaten von Angehörigen der Waffen-SS erschossen wurden1. Das Massaker fand am 17. Dezember 1944 im Zuge der Ardennenoffensive statt, als eine deutsche Panzergruppe unter dem Kommando von SS-Standartenführer Joachim Peiper auf eine US-Kolonne bei Malmedy in Belgien traf. Nach einem kurzen Gefecht ergaben sich die US-Soldaten, wurden aber kurz darauf von den Deutschen ohne ersichtlichen Grund beschossen. Nur wenige überlebten das Massaker und konnten später als Zeugen aussagen.

Der Malmedy-Prozess war einer von mehreren Kriegsverbrecherprozessen, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Alliierten gegen deutsche Kriegsverbrecher durchgeführt wurden. Er war jedoch besonders umstritten, da er von vielen als ein Beispiel für Siegerjustiz angesehen wurde. Die Todesurteile wurden nach mehreren Revisionen und Begnadigungen schließlich in Haftstrafen umgewandelt, und die meisten Angeklagten wurden bis 1956 aus der Haft entlassen. Der Malmedy-Prozess ist bis heute ein Thema der historischen Debatte und Forschung.

Die Tatsachen

Bei diesem Vorfall in Malmedy gab es zwei Sichtweisen, einmal die deutsche und die amerikanische, wobei die Besatzer letztendlich einseitig diktierten, was hier die “Wahrheit” war.

Im Herbst 1944 wurden westlich Kölns neue deutsche Truppen aufgestellt, die am 16.12.1944 gemeinsam mit Heer und Luftwaffe zur Ardennenoffensive antraten.

Nachweislich erging am 11.12.1944 der Operationsbefehl, dass alle Gefangenen zur den “hinteren Reihen hindurch” gereicht werden sollten, vereinfacht ausgedrückt.

Gruppe “Peiper” 17.12.1944, 10.00 h

Diese Gruppe hatte zu diesem Zeitpunkt Feindkontakt mit amerikanischen Invasoren und in Anlehnung des geltenden Angriffsbefehls sofort das Feuer auf die Invasoren eröffnet. Die feindlichen Invasoren gerieten in Panik und wurden “kopflos”. Sie rannten davon, so dass für die deutschen Verteidiger der Gruppe “Peiper” die Angelegenheit erledigt schien.

Erneuter Kontakt Nachfolgetruppe

Die nachrückende deutsche Truppe hatte erneuten Feindkontakt mit den amerikanischen feindlichen Invasoren, auch diese eröffnete befehlsgemäß das Feuer auf die Feinde. Der Leutnant Lary befahl seinen Soldaten, sich nicht den Deutschen zu ergeben und so eröffneten die feindlichen Invasoren das Feuer auf die deutschen Soldaten. 

Was ab hier genau dort geschah, weiß letztendlich Niemand. Für die Deutschen war der Fall offensichtlich erledigt, sie zogen weiter, so dass sich die weitere nachfolgende Truppe mit den Invasoren befasste, denn die Offensive lief ja weiter.

Fakt: Tote Amerikaner, 02/1945

Fakt ist allerdings, dass die 1. amerikanische Armee in 02/1945 genau an dieser Stelle 71 amerikanische Invasoren tot auffand. Der Tod fand durch Schuss- und Splitterverletzungen statt. Fakt ist ferner, dass Niemand weiß, wer die Invasoren erschoss, denn es gab weder Zeugen noch Überlebende.

Propaganda lief an

Kriegsverbrecher Eisenhower nutzte diesen Vorfall aus und ließ vermelden, die Deutschen hätten amerikanische Kriegsgefangene vorsätzlich hingerichtet.

[…]„Die beiden Panzer nahmen ihn, (den amerik. Serganten) zwischen ihre Flanken in die Mitte (…) der eine gab auf der linken Kette Gas, der andere auf der rechten. Als die Panzer weiter rollten fielen Fleischbrocken von ihren Ketten ab.“[…]

Der Prozeß gegen die Gruppe “Peiper” 1946

Fakt ist weiter, dass die Gruppe “Peiper” nachfolgend noch weitere Gefangene machte, ein Gefangener sagte im Prozess FÜR Peiper aus!

Die Truppe wurde 1946 vor einem amerikanischen Scheingericht gestellt und angeklagt. Im Vorfeld wurden alle Angeklagten von den “Befreiern” bestalisch gefoltert und misshandelt:

[…]” Zur Förderung der Zermürbung waren die Angeklagten stets in Dunkelhaft. Die Nachtruhe wurde laufend gestört.

Zur Vorbereitung auf Verhöre gab es Schläge mit der Faust und mit Metallstangen, weiterhin Fußtritte gegen Schienbeine und Geschlechtsteile, Quälereien, Schläge und Umherstoßen unter blutverschmierten Kapuzen, stundenlanges Wartenlassen in Achtung-Stellung oder mit erhobenen Armen unter den Kapuzen sowie Zigaretten- und Zigarrenausdrücken auf der Brust.

Während des Verhörs:

Brutalste Mißhandlungen mit schweren Verletzungen, häufig Schläge und Tritte bis zum Eintritt der Bewußtlosigkeit.

Als „wirksamere“ Verhörmethoden:

Scheinverhandlungen als Schnellgericht mit Todesurteilen bei Kruzifix und Kerzen mit falschen Zeugen, falschen Eiden, gefälschten schriftlichen Aussagen unter Nutzung von amerikanischen Offiziersuniformen.

Als stärkstes Mittel:

Scheinhinrichtungen mit Kapuze mit Anziehen des Strickes bis zum Eintritt der Bewußtlosigkeit nach Aufforderung zum Äußern eines letzten Wunsches in Anwesenheit eines „Priesters“.

Mit Hilfe dieser Gerichtspraktiken wurden die „Geständnisse“, die sogenannten „statements“, erreicht, die von der Anklage dem Gericht vorgelegt, vom Gericht als Beweismittel anerkannt und auf Grundlage derer die Urteile gesprochen wurden.

Drei deutsche Soldaten, welche mit Spuren schwerster Misshandlungen aufgefunden wurden, verübten nachweislich Suizid. Bei sieben weiteren Toten während der Vernehmungen ist Suizid wahrscheinlich.”[…]

Nach einem Aussieben wurden die unerfahrenen jungen Soldaten, 74 Mann, angeklagt. Alle waren unter 20 Jahre. Durch Folter wurden von den Deutschen Geständnisse erpresst. 

Das erwünschte Urteil

Das Urteil stand bereits anfangs fest und lautet “schuldig”, 71 amerikanische Soldaten erschossen zu haben.

Es wurden verurteilt:

  • 43 Angeklagte zum Tode durch den Strang

  • 22 Angeklagte zu lebenslänglicher Haft

  • 2 Angeklagte zu 20 jähriger Haft

  • 1 Angeklagter zu 15 jähriger Haft

  • 5 Angeklagte zu 10 jähriger Haft

Nachspiel

Nachfolgend wurden sowohl auf deutscher als auch auf amerikanischer Seite Untersuchungsausschüsse eingesetzt, die die Sache “Malmedy” genauer untersuchen sollten.

Es stellte sich heraus, dass sämtliche Geständnisse durch Folter erpresst wurden und die Angeklagten unschuldig waren:

[…]” Richter van Roden berichtete auch, daß Oberstleutnant Ellis und Leutnant Perl von der amerikanischen Anklagebehörde als Beschönigung für die ihnen zur Last gelegten Grausamkeiten angegeben hatten, daß auf andere Art Beweise nicht zu erhalten gewesen seien. 

Perl erklärte: ‚Wir hatten harte Nüsse zu knacken und mußten uns dazu überzeugender Methoden bedienen.‘ Perl gab auch zu, daß zu diesen überzeugenden Methoden Gewaltanwendung und Scheingerichtsverfahren gehörten und daß die Malmedy-Fälle aufgrund von Geständnissen behandelt wurden, die mit Hilfe derartiger Methoden beschafft worden waren. 

[…] Leider bereiteten die Untersuchungen der Richter van Roden und Simpson und deren Enthüllungen über diese beschämenden Vorfälle den Hinrichtungen derjenigen Deutschen kein Ende, die aufgrund unter Folterungen erpresster Beweise zum Tode verurteilt worden waren. 

General Clay hatte zwar bereits die über einige der Verurteilten verhängten Strafen gemildert, es hatte aber den Anschein, als habe ihn das Geschrei der amerikanischen Presse gezwungen, die Hinrichtungen weitergehen zu lassen, statt eine Prüfung aller Verurteilten anzuordnen.“[…]

 

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