Die Hexenverfolgung von Mergentheim und das Schicksal der Barbara Huber 

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  1. Januar 2026

Die Hexenverfolgungen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zählen zu den dunkelsten Kapiteln der europäischen Rechts- und Sozialgeschichte. Besonders intensiv traf es im frühen 17. Jahrhundert die Territorien geistlicher Herrschaften. Eine dieser Regionen war Mergentheim, das Zentrum des Deutschordensstaates in Franken. Hier kulminierten religiöser Eifer, politische Machtinteressen und soziale Spannungen in einer Serie von Hexenprozessen, die 1628 ihren grausamen Höhepunkt fanden. Das Schicksal der Barbara Huber steht exemplarisch für diese Zeit der Angst, der Denunziation und der staatlich legitimierten Gewalt. 

Mergentheim war im 17. Jahrhundert Sitz der Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens. Der Orden verfügte über eine eigene Gerichtsbarkeit und verstand sich als Hüter der katholischen Orthodoxie. In einer Epoche, die vom Dreißigjährigen Krieg, wirtschaftlicher Not und religiöser Polarisierung geprägt war, wuchs der Druck auf die Obrigkeit, vermeintliche Ursachen für Missernten, Krankheiten und soziale Unruhen zu benennen. Hexerei bot eine scheinbar einfache Erklärung für komplexe Krisenlagen. Die Verfolgung angeblicher Hexen wurde so zu einem Instrument der Machtsicherung und sozialen Kontrolle. 

Im Jahr 1628 erreichte die Hexenverfolgung im Raum Mergentheim eine neue Eskalationsstufe. Die Strafverfolgung lag in den Händen der Zentgerichte, insbesondere der Zent Markelsheim, die für das ländliche Umland zuständig war. Die Prozesse folgten einem festen Muster: Denunziationen aus der Bevölkerung, Verhaftung der Beschuldigten, Verhöre unter Anwendung der Folter und schließlich Geständnisse, die weitere Namen nach sich zogen. Die Aktenlage zeigt, dass die Verfahren weniger der Wahrheitsfindung dienten als der Bestätigung eines vorgefertigten Schuldnarrativs. 

Barbara Huber gehörte zu den Frauen, die im Zuge dieser Verfolgungswelle angeklagt wurden. Über ihre persönliche Lebensgeschichte ist nur wenig überliefert, was typisch für die Opfer der Hexenprozesse ist. Sie erscheint in den Quellen fast ausschließlich als Angeklagte, reduziert auf die ihr zugeschriebenen Verbrechen. Die Verhörprotokolle aus Mergentheim belegen, dass ihr Hexerei, Schadenszauber und der Teufelspakt vorgeworfen wurden – Standardanklagen, die in nahezu allen Hexenprozessen dieser Zeit Verwendung fanden. Unter dem Druck der Folter legte sie ein Geständnis ab, das den juristischen Anforderungen der damaligen Zeit genügte, jedoch aus heutiger Sicht keinerlei Beweiswert besitzt. 

Am 20. November 1628 wurde Barbara Huber gemeinsam mit weiteren Frauen hingerichtet. Die Exekution fand öffentlich statt und folgte einem ritualisierten Ablauf. Die archivalisch überlieferten Kostenaufstellungen dokumentieren detailliert den organisatorischen Aufwand der Hinrichtung: vom Bau des Scheiterhaufens über die Bezahlung der Scharfrichter bis hin zur Verpflegung der beteiligten Amtspersonen. Diese nüchternen Abrechnungen stehen in erschütterndem Kontrast zum menschlichen Leid der Opfer und verdeutlichen die bürokratische Normalisierung der Gewalt. 

Die Rolle des Deutschen Ordens in diesen Prozessen ist ambivalent. Einerseits agierte er als weltliche Obrigkeit mit eigener Gerichtsbarkeit, andererseits als religiöse Institution, die sich dem Kampf gegen vermeintliche Ketzerei verpflichtet sah. Die Hexenverfolgung wurde so theologisch legitimiert und juristisch abgesichert. Kritische Stimmen innerhalb der Verwaltung sind in den Quellen kaum nachweisbar, was auf eine breite institutionelle Akzeptanz der Verfolgungspraxis schließen lässt. 

Die Hexenprozesse von Mergentheim endeten nicht abrupt, doch die Intensität der Verfolgung ließ in den folgenden Jahren nach. Insgesamt sind für die Jahre zwischen 1628 und 1631 zahlreiche Verfahren dokumentiert, die ein erschreckend geschlossenes Bild systematischer Verfolgung zeichnen. Erst mit dem allmählichen Wandel der Rechtsauffassung und dem wachsenden Zweifel an der Beweisführung in Hexereisachen kam diese Praxis zum Erliegen. 

Heute erinnert in Mergentheim nur wenig sichtbar an die Opfer der Hexenverfolgung. Die archivalischen Quellen jedoch bewahren ihre Namen und Schicksale. Barbara Huber steht stellvertretend für viele Frauen, die in einer Zeit existenzieller Unsicherheit zu Sündenböcken gemacht wurden. Ihre Geschichte mahnt, wie gefährlich die Verbindung von Angst, Ideologie und staatlicher Macht sein kann. 

 

Quellen 

Landesarchiv Baden-Württemberg – Hexenverfolgung in Franken 

https://www.landesarchiv-bw.de/stal/hexen/hexenverfolgung11.htm Landesarchiv Baden-Württemberg 

Deutsche Digitale Bibliothek – Protokolle über Prozesse in Hexensachen 

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/I6UPY2Q7K3YMT3N5JOGDUOSBGYRWPLY4 Deutsche Digitale Bibliothek 

LEO-BW – Hexenverfolgung in Mergentheim: Auswertung der Verhörprotokolle 1628–1631 

https://www.leo-bw.de/detail/-/Detail/details/DOKUMENT/wlbblb_labi/738023/Hexenverfolgung+in+Mergentheim++Auswertung+der+Verh%C3%B6rprotokolle+aus+den+Jahren+1628-1631 LEO-BW 

 

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