Stromabschlag zu hoch – was dagegen unternehmen?

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Ihre Stromrechnung haut Sie vom Hocker, der verlangte Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum ist im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbar. Sie können den Abschlag auch mit dem besten Willen nicht zahlen. Was können Sie unternehmen, damit Ihnen nicht die Sperrung der Stromlieferung droht?

Ursache

Als Ursache für den enormen Preisanstieg für Strom und Gas an den Börsen wird der sog. “Ukraine-Krieg” und/oder der nicht existente Gasstop Russlands genannt. Erstens gibt es keinen Krieg in der Ukraine, allenfalls einen Grenzstreit, zweitens liefert Russland nachweislich Gas. 

Eine hohe Nachfrage bewirkt einen hohen Preis, daher steigen die Kundenpreise für Gas und Strom. Die Versorgungsunternehmen, die langfristig Margen von Strom und Gas an der Börse aufkaufen, stehen nun vor dem Problem, einserseits hohe Preise für den Zukauf von Strom und Gas an der Börse zu zahlen, andererseits zwecks Kostendeckung diesen Einkaufspreis an die Endkunden weiterzuleiten.

Energie-(und auch Gas-)Unternehmen müssen marktwirtschaftlich denken. Die Kosten müssen in den Endpreis einkalkuliert werden. Demnach zahlen die Endkunden höhere Preise als im Vorjahr. 

Was müssen Sie unternehmen?

  • Abschlag zahlen

Der schlechteste Weg, mit diesem Problem umzugehen, ist nicht zu zahlen. Warum? Beträgt der Außenstand beim Stromabschlag mehr als € 100,00, wird die Lieferung eingestellt. Sie erhalten vorher Mahnungen und eine Sperrandrohung.

Sie müssen daher zahlen, um eine Liefereinstellung zu verhindern. Ist die Lieferung erst eingestellt worden, der Zähler gesperrt, wird es sehr kostenaufwändig sein, diese Sperre wieder aufzuheben!

Zahlen Sie freiwillig einen höchstmöglichen Abschlag. Das, was Sie höchstmöglich monatlich entbehren können. Sie zeigen mit der Zahlung dem Energieunternehmen, dass Sie zahlungswillig sind.

  • Reden Sie mit dem Energieunternehmen

Sie brauchen sich wegen Ihrer finanziellen Notlage nicht zu schämen! Dem Energieunternehmen ist bewusst, dass Endkunden oft den verlangten Abschlag finanziell nicht tragen können.

Teilen Sie daher dem Energieunternehmen schriftlich mit, dass Sie aufgrund eines finanziellen Engpasses den neuen Abschlag in der verlangten Höhe nicht zahlen können.

Bieten Sie einen Abschlagsbetrag an, den Sie höchstmöglich entbehren können, siehe oben. Allerdings entsteht selbstverständlich eine monatliche Unterdeckung, die sich summieren wird. Wie bereits oben erwähnt, darf diese Unterdeckung niemals über € 100 gehen! Was können Sie noch dagegen unternehmen?

  • Stundung und Ratenzahlung

Eine Möglichkeit wäre, wenn sich abzeichnet, dass Ihr Finanzproblem sich kurzfristig lösen wird, eine Stundung zu beantragen.

Falls allerdings das Finanzproblem längerfristig nicht behebbar ist, bitten Sie um ratenweise Abtragung der Unterdeckung.

Irgendwie müssen Sie es zukünftig schaffen, dass sich zukünftig keine deutlichen Außenstände ansammeln. Zahlen Sie einen zu niedrigen Abschlag, wird sich zum Ende des Abrechnungszeitraumes ein sehr großer Nachzahlbetrag ansammeln (wenn Ihnen vorher nicht die Lieferung eingestellt wurde), den Sie auch noch irgendwie zusätzlich zum bisherigen Zahlungsproblem abtragen müssen.

Sie befänden sich dann in einer Endlosschleife. Diesen Zustand gilt es zu vermeiden. Hier hilft oft auch die örtliche Schuldenberatung.

  • Sparen! Sparen! Sparen!

Auch wenn Sie es nicht mehr hören können, ist Einsparen, gleichgültig ob beim Strom oder beim Gas, das oberste Gebot! Es nützt Ihnen leider nichts, mit dem Abschlagsproblem zu wirtschaften und den Verbrauch nicht zu beschränken.

Es besteht leider auch zukünftig die Gefahr, dass die Preise steigen. Sie müssen daher schauen, wie Sie langfristig den Verbrauch senken können. Nur wie?

Die größten Energiefresser sind Geräte, die Wärme produzieren. Hierzu zählen:

  • Herd;
  • Waschmaschine
  • Wäschetrockner
  • Föhn und
  • Durchlauferhitzer.

Bei der Waschmaschine könnte die Wäsche auch etwas kälter gewaschen werden. Mit den heutigen Waschmitteln ist dies gefahrlos möglich.

Herd: Es kann derart gekocht werden, dass die Restwärme zum Kochen genutzt werden kann.

Föhn: Müssen die Haare wirklich mit dem Föhn getrocknet werden?

Und der Wäschetrockner muss nicht sein. Die Wäsche kann wie früher auf der Wäschespinne getrocknet werden.

Hier müssen Sie sehen, wie dies in Ihrem Alltag praktiziert werden kann.

Durchlauferhitzer

[dropshadowbox align=“none“ effect=“lifted-both“ width=“auto“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“1″ border_color=“#dddddd“ ]Einen Hinweis: Wenn Sie ALG II/Grundsicherung beziehen, und Ihr Warmwasser mit Strom erwärmt wird, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss für das Warmwasser![/dropshadowbox]Einen Hinweis: Wenn Sie ALG II/Grundsicherung beziehen, und Ihr Warmwasser mit Strom erwärmt wird, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss für das Warmwasser!

Der größte Stromfresser im Haushalt ist der Durchlauferhitzer, wenn Sie Ihr Warmwasser mit Strom erwärmen. Hier muss der Stromverbrauch deutlich reduziert werden. Wobei es nicht heißen soll, aus “Solidarität mit der Ukraine” auf das Duschen zu verzichten. Das wäre gänzlicher Unsinn.

Nein. Der Durchlauferhitzer muss nicht auf Stufe 3 betrieben werden. Schalten Sie diese eine Stufe niedriger. Beim Einseifen muss auch nicht das Wasser laufen. 

  • Standby-Geräte: Heimliche Stromfresser

Neben den bekannten üblichen Verdächtigen tarnen sich auch Geräte, die heimlich Ihren Strom klauen, ohne dass Sie es mitbekommen. Die Rede ist von Haushaltsgeräten auf Bereitschaft. Geräte, die Aus sind, dennoch Strom ziehen. 

Mit der Anzahl der Geräte auf Bereitschaft summiert sich am Jahresende ein ordentliches Sümmchen an Stromkosten. Schalten Sie solche Geräte ganz aus! Ist dies nicht möglich, ziehen Sie den Stecker aus der Steckdose oder kaufen Sie schaltbare Steckdosen.

Ein Gerät auf Bereitschaft kann, je nach Watt-Zahl, jährlich bis zu € 20,00 kosten. Muss die Mikrowelle auf Bereitschaft sein? Oder das TV-Gerät?

Müssen in sämtlichen Räumen Lampen leuchten, wenn niemand im Raume ist? Nei9n.

  • Glühbirnen – wärmende Dinos

Glühbirnen aus Kaiserzeiten gehören verschrottet. Hier wird Wärme produziert und nur wenig Wirkleistung in Form von Licht. Kaufen Sie moderne LED-Glühbirnen, die sparsamer im Verbrauch sind.

Auch hier lässt sich ordentlich Strom sparen!

Staatliche Hilfen

Auch wenn Sie Eigenheimbesitzer sind, können Sie staatliche Hilfen zur Entlastung bei Energieproblemen erhalten. Ansprechpartner sind die örtlichen Sozialämter.

Bei ALGII/Grundsicherung sind diese örtlichen Träger Ihr Ansprechpartner bei Problemen.

  • Aber Achtung: Die Stromabschläge werden nicht übernommen! Sie sind für Ihren Strombezug selbst verantwortlich. Der Gasbezug zählt hier zu den Heizkosten und wird vom örtlichen Träger gänzlich übernommen.

Stellen Sie hingegen fest, dass Sie den verlangten Abschlag nicht zahlen können (siehe oben) und/oder es laufen Forderungen des Energieunternehmens auf, oder es droht eine Sperre, sollten Sie umgehend Kontakt zum Sozialamt/Ihren örtlichen Träger suchen.

Denn sowohl das Jobcenter als auch die Grundsicherung übernehmen Außenstände auf Kreditbasis. Bedeutet, der Träger zahlt Ihren Rückstand. Sie müssen dann klären, wie dieser Kredit zurückgezahlt wird.

Sperre

Ist das Kind bereits im Brunnen gefallen, stellt sich die Situation sehr schwierig dar. Der Zähler wird nämlich erst dann vom Energieversorger der Grundversorgung freigeschaltet, wenn sämtliche Forderungen einschließlich einer Sperrpauschale getilgt wurden UND absehbar ist, dass auch zukünftig keine Rückstände auflaufen werden.

Das bedeutet, dass Ihr Rückstand restlos getilgt werden muss. Auch müssen Sie eine Sperrpauschale zum Freischalten zahlen. 

Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass zukünftig keine Außenstände mehr auflaufen. Sind Sie in Bezug von Sozialleistungen, wird dies dadurch sichergestellt, dass Ihre Stromabschläge direkt vom Träger bezahlt werden.

Auch im Falle einer Sperre müssen Sie Kontakt zum Energieunternehmen aufnehmen und die Optionen zur Freischaltung klären. Der örtliche Träger stellt hier einen Kredit etc. zur Begleichung zur Verfügung.

Achtung:

  • Sind minderjährige Kinder, pflegebedürftige Personen oder gar Tiere im Haushalt, die auf Strom angewiesen sind (zum Heizen, für die Pflege) oder gar ein Aquarium, Terrarium etc., darf der Strom nicht gedrosselt werden!

Allerdings müssen Sie diesen Umstand Ihrem Energieversorger vorher mitteilen!

Es gibt Möglichkeiten, allerdings bedarf es hier immer einer Kontaktaufnahme zum Energieunternehmen. Und es gibt staatliche Möglichkeiten der Hilfe. Was Sie auch unternehmen, lassen Sie es niemals auf eine Sperre ankommen. Denn dann ist es bereits zu spät, gemeinsam mit dem Energieunternehmen eine tragbare Lösung zu finden.

Und: Lassen Sie sich helfen, schämen Sie sich nicht, wenn Sie mit der Notlage überfordert sind! Nur wer handelt, dem kann geholfen werden.

Auch der Verbraucherzentralen helfen hier weiter.

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