Notfallplan Gas: Linke Gas-Panikmache oder eine Bedrohung?
Der linksextreme Klimawandel-Traum von teuren fossilen Brennstoffen in Deutschland rückt seit der Machtübernahme der linksfaschistischen Bundesregierung in greifbarer Nähe. Und prompt wurden die Spritpreise auch auf über € 2.00 künstlich erhöht, wir wissen, es ist der Ukraine-”Krieg”, der grüne Traum von Spritpreisen über € 5.00 wird alsbald folgen, die Deutschen beklatschen freudig das Wirken ihrer gewählten grün-linken Regierung. Schließlich hatten die Deutschen ihren links-grünen Untergang im Klimawandeltaumel auch eifrigst an der Wahlurne gewählt. Doch könnte es sein, dass die linksgrünen Deutschen bald ihre Quittung für ihre Klimaträume erhalten werden.
Denn mit der Rechtfertigung eines vorgeblichen “Erdgasmangels” arbeitet die grüne Bundesregierung gerade daran, den Industriestandort Deutschland, gemäß ihrer Ideologie der Vernichtung Deutschlands, ferner der pflichtschuldigsten späten Erfüllung des Morgenthau-Plans und dessen Zielsetzungen für Deutschland, auch nachhaltig zu schaden, und die Deutschen mit künstlich überhöhten Verbraucherpreisen an sämtlichen Fronten zu ruinieren.
Man könnte süffisant anmerken, wie gewählt, so geliefert. Wollten die Deutschen denn keine linksgrüne Regierung? Wollten die Deutschen denn nicht das Ende aller fossilen Brennstoffe? Haben sie denn nicht genau deswegen die Grünen an die Macht gewählt?
Die Lüge des versiegenden Erdgases
Glaubt man den Verlautbarungen der Bundesregierung, hätten wir im kommenden Winter 2022/2023 leere seligmachende Erdgasspeicher, da unser einziger Erdgaslieferant Russland (zu Recht!!) die Erdgaslieferung einstellen würde.
Diese propagandistische Lüge wird von sämtlichen bezahlten Systemmedien in Endlosschleife in den Köpfen der dummen und links-grün-hörigen Deutschen gehämmert. Aber, halt: Ist denn auch Russland unser “einziger” Erdgaslieferant, wie von der Bundesregierung seit Monaten behauptet?
Wenn Sie noch nicht im Klimawahn verfangen sind, kennen Sie die Antwort hierauf bereits: selbstverständlich nicht.
Aber, woher bezieht Deutschland nun sein Erdgas? Es gibt für den Erdgasbezug langfristige Lieferverträge mit festgesetzten Liefermengen. Meist für zehn Jahre im Voraus.
Russland: 55,2 %
Norwegen: 30, 6 %
Niederlande: 27, 7 %
Sonstige: 1, 7 %
GESAMT: 115,2 %
Sie werden jetzt fragen, weshalb die Gesamtbezugsmenge sich auf 115,2 % beläuft. Nun, natürlich muss aufgrund der Energiesicherheit darauf geachtet werden, für Notfälle überschüssige Liefermengen zu beziehen, damit die vielgelobten Erdgasspeicher wenigstens noch Sicherheitsmengen lagern können. Denken Sie hier an strenge Winter, an Wirtschaftsbooms mit erhöhten Industriebezugsmengen etc.
Aber wir erkennen noch etwas Anderes, etwas sehr Wichtiges: Fiele Russland gänzlich aus der Erdgasversorgung heraus, wie es jetzt panikartig von der Bundesregierung vermeldet wird, bezögen wir noch 60 % von unseren anderen Erdgaslieferanten. Keine 115, 2 %, aber die Erdgasspeicher würden für den Winter auf Vorrat gefüllt.
Noch ein Wort zu diesen Erdgasspeichern. Seitens der Bundesregierung wird den systemhörigen Deutschen verklickert, dass der gesamte Erdgasbezug von unterirdischen Speichern gelagert und von dort an die Verbraucher abgegeben würde. Das ist Unsinn. Das Erdgas wird direkt an die Verbraucher weitergeleitet. Nur ein kleiner Teil der Gesamtliefermenge wird gelagert. Die Speicher dienen als Puffer für Spitzenverbräuche, wie z. B. im Winter.
Also, Grund für Panik? Nein.
“Alarmstufe Gas” gemäß Notfallplan Gas ausgerufen
Aufgrund dieser (gänzlich unbegründeten) Gefahr hin wurde heute, am 23.06.2022, die “Alarmstufe Gas” ausgerufen. Und der dumme Deutsche darauf vorbereitet, künftig Erdgas als Luxusware zu betrachten, denn die Bezugspreise für Erdgas würden zukünftig für den Normalverbraucher unbezahlbar sein, da Deutschland kein Erdgas mehr erhalten würde. Tatsächlich ist dies harnebüchernde Unsinn, eine Panikmache und eine vorsätzliche Lüge. Beginnen wir einmal von vorne:
Was ist der Notfallplan Gas eigentlich? Wir befinden uns in der freien Marktwirtschaft, dies ist bekannt. Die Nachfrage sowie das Angebot bestimmen den Markt-Preis. Auch dies ist klar. Nicht der Staat bezieht das Erdgas, sondern freie Wirtschaftsunternehmen. Der Staat ist allerdings Garant für alle Erdgasverbraucher, dass genügend Erdgas geliefert wird, damit dem Wirtschaftsstandort Deutschland keinen Schaden entsteht. Hierüber wacht die Bundesnetzagentur.
Für den möglichen Fall, dass einmal aufgrund einer Störung, eines Unfalles oder aufgrund erhöhter Verbrauchsmengen, die Lieferkette für Erdgas gestört würde, muss festgelegt werden, was zu unternehmen wäre und welche Folgen dies für die Verbraucher hätte.
Der Notfallplan Gas sieht drei Stufen vor:
Stufe 1: Frühwarnstufe, bereits ausgerufen;
Stufe 2: Alarmstufe, bereits ausgerufen und
Stufe 3: Notfallstufe
In den ersten beiden Stufen sorgt der freie Markt für eine Regulierung. Der Staat in der Form der Bundesnetzagentur greift nur soweit in den freien Markt ein, dass die Verteiler Berichte über Bezugsmengen von Erdgas und den Verkauf abgeben müssen.
Stufe 2, Alarmstufe, bedeutet, dass eine ernste Störung der Erdgasbelieferung sicher zu erwarten ist. Wir wissen, dass dies derzeit eine Lüge ist.
Erst bei der Stufe 3 greift der Staat im Erdgashandel ein und reguliert den Bezug. Nur “geschützte Kunden” erhalten Lieferungen bis 10.000 Kwh Erdgas.
Wer sind diese “geschützten Kunden”?
Sind das Industriekunden? Prominente? Politiker? Wer sind diese “geschützten Kunden”?
Glaubt man der Bundesregierung, wäre dies die Industrie. In ihren links-grünen Tagträumen, ihrer Berufung, dem Deutschen zu schaden, möchte sie, dass der Dummdeutsche im Winter in einer frosterstarrten Wohnung dahinvegetiert.
Dies wird nicht geschehen, denn der “geschützte Kunde” sind Sie, liebe Leser, der normale Endverbraucher, der Hausbesitzer und Mieter. Denn es muss sichergestellt werden, dass der Deutsche geschützt wird, dass keine Seuchen ausbrechen, durch den Lieferausfall (der nicht geschehen wird) keine weiteren Schäden geschehen.
Der Notfallplan Gas legt auf Seite 15 das Folgende fest:
[…[ Im Sinne des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes bedeutet der Begriff Geschützter Kunde von Gasversorgungsunternehmen direkt belieferte:
- a) Letztverbraucher im Erdgasverteilnetz, bei denen standardisierte Lastprofile Anwendung finden, oder die Letztverbraucher im Erdgasverteilnetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der hier benötigt wird.
- b) Grundlegende soziale Dienste im Sinne des Art. 2 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 im Erdgasverteilnetz und im Fernleitungsnetz.
- c) Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne von Buchstabe (a) und (b) liefern, an ein Erdgasverteilnetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.
Haushaltskunden sind gemäß § 53a i.V.m. § 3 Nr. 22 EnWG Letztverbraucher, die Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen oder deren Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigt.
Dies bedeutet, dass die Gasversorgungsunternehmen die Erdgasversorgung dieser Kunden auch in den in Art. 6 Abs. 1 SoS-VO beschriebenen Fällen gewährleisten können müssen und hierfür auch zu entsprechender Vorsorge verpflichtet sind. […]
Falls Sie nähere Informationen hierzu erhalten möchten, besuchen Sie die Internetseite der Bundesregierung: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/notfallplan-gas-bundesrepublik-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Verbindliche und langfristige Gaslieferverträge mit Gazprom
Glauben Sie ernsthaft, ohne Grund würde Russland bzw. Gazprom die Gaslieferungen für Deutschland halbieren oder einstellen? Fakt ist, dass Russland vom europäischen Zahlungsverkehr ausgeschlossen wurde. Die EU und Deutschland vereinbarten langfristige Erdgaslieferverträge mit Russland. Das Zahlungsmittel war der Euro.
Als Reaktion auf diese Provokation besteht Russland auf die Begleichung der Erdgaslieferungen in Rubel; die EU weigert sich, dieser (berechtigten) Forderung nachzukommen, möchte aber gleichzeitig Erdgas geliefert bekommen.
Stellen Sie sich bitte einmal die Situation vor: Sie bezahlen Ihre Gasrechnung nicht, verlangen allerdings vom Lieferanten die unbezahlte Weiterführung der Lieferung! Nun, was würde Ihr Gaslieferant machen? Die Gaslieferung einstellen! Hiermit droht sodann Russland, da die Rechnung nicht wie verlangt beglichen wurde.
Um zu verdeutlichen, was geschehen würde, wenn Deutschland weiterhin nicht bereit ist, den künftigen Erdgasbezug in Rubel zu begleichen, wurde die Liefermenge halbiert.
Und prompt verfällt die deutsche Klimawahn-Bundesregierung in Panik vor dem Kommenden.
Wir haben ohne erfahren, dass langfristige Erdgaslieferverträge mit Russland bestehen, mit festgesetzten Liefermengen. Doch es ist gleich, ob Deutschland die jährlichen Liefermengen bezieht oder nicht; bezahlt werden muss der festgelegte Verbrauch gemäß Vertrag!
Gazprom ist es daher gleichgültig, ob Deutschland Erdgas bezieht oder nicht, gezahlt werden muss trotzdem. Wie, als wenn Sie einen Abovertrag abschließen und die Dienstleistung allerdings nicht nutzen. Sie müssen trotzdem zahlen.
Wir werden nicht umhin kommen, uns einen anderen, noch nicht verprellten Erdgaslieferanten, zu suchen. Doch welcher geistiggesunde Lieferant will Verträge mit einer links-grünen Regierung abschließen?
Möchten Sie mehr zum Thema Energie, Stromerzeugung etc. erfahren? Dann informieren Sie sich auf diesem YT-Kanal: https://youtu.be/58b653Ox20U
jeweils abgerufen am 24.06.2022
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